LEISTUNGEN
Baulicher Brandschutz
Nicht nur im Neubau sondern auch verstärkt bei der Sanierung im Bestand.
Der “Bauliche Brandschutz“ ist wesentlicher Bestandteil des Brandschutzkonzeptes, welches für jedes Bauvorhaben erstellt wird und Bestandteil jeder Baugenehmigung ist oder bei Umbaumaßnahmen zum Tragen kommt.
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden, und besteht aus 18 Teilen, die DIN EN13501 ist das Europäische Pedant zu unserer DIN 4102.
In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassenen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Wir beraten Sie im Bereich Brandschutz und entwickeln für Sie passende Brandschutzkonzepte. Wir informieren Sie über Verordnungen und Richtlinien und unterstützen Sie bei den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.
Die Baustoffe werden hier nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in
1. nicht brennbar
2. schwer entflammbare
3. normal entflammbare
Die Bauteile werden hingegen nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in:
1. feuerhemmende = Feuerwiderstandsdauer mind. 30 Minuten
2. hochfeuerhemmende = Feuerwiderstandsdauer mind. 60 Minuten
3. feuerbeständige = Feuerwiderstandsdauer mind. 90 Minuten
Brandwände müssen grundsätzlich ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude verhindern.
Die räumliche und bauliche Trennung gehört zu den wichtigsten Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Ziel ist, dass bei einem Brand der benachbarte Brandabschnitt von dem Feuer möglichst unberührt bleibt und das Brandgeschehen für die Feuerwehr beherrschbar ist.
Am häufigsten jedoch wird in der Praxis die Schutzwirkung der Brandwände und Decken durch mangelhafte Ausführung oder Fahrlässigkeit herabgesetzt. Hier wird mal eben in eine T30 Wand ein Lüfter eingebaut um den dahinter liegenden Raum zu kühlen. Das geht natürlich gar nicht.
Aber auch andere Schwachstellen, wie verlegen von neuen Elektroleitungen oder Rohrleitungen durch die Wände und Decken müssen wieder brandschutztechnisch verschlossen werden.
UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:
- Ortstermin, persönliche Beratung, Angebot, Ausführung
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